Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §10 Absatz 3 MDStV:
Fotoatelier Holtschneider
Gereon Holtschneider
Peter-Lemmer-Weg 5a
Nebengebäude
53797 Lohmar
Internet: www.fotoatelier-holtschneider.de
Steuer-Nr.: 220/518/815/81Finanzamt Siegburg
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Definitionen
1. Fotografische Arbeit . Der Ausdruck „Fotografische Arbeit“ bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäß der zwischen den Parteien
getroffenen Vereinbarung geleistete Arbeit. Davon inbegriffen sind Videoaufnahmen und Videoproduktionen.
2. Fotoatelier Holtschneider „Gereon Holtschneider“ ist für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragt.
3. Kunde. Der „Kunde“ ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.
4. Parteien. Die „Parteien“ sind Gereon Holtschneider und der Kunde.
Leistung der fotografischen Arbeit
1. Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen von Fotoatelier Holtschneider überlassen.
Insbesondere steht Fotoatelier Holtschneider die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie z.B. Beleuchtung und Bildkomposition zu.
2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann Fotoatelier Holtschneider Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
3. Die Technik, die für die fotografische Arbeit nötig ist wird von Fotoatelier Holtschneider besorgt.
4. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarungen ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen locations, Gegenstände
und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
5. Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum, so hat Fotoatelier Holtschneider Anspruch auf Ersatz der bereits
angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm Entschädigung zu, und beträgt 50% des Honorars.
6. Die Rechungen von Fotoatelier Holtschneider sind sofort nach Erhalt netto ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Kommt der Kunde in Verzug ist Fotoatelier Holtschneider berechtigt
gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu berechnen.
Haftung des Fotografen
1. Der Fotograf haftet, einschließlich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das
Verhalten seiner Hilfspersonen.
2. Der Kunde hat seine Mängelrüge innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt
und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Verwendung der fotografischen Arbeit
1. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit Fotoatelier Holtschneider vereinbarten Zweck verwenden.
2. Wenn der Kunde Fotoatelier Holtschneider angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen,
dass die Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben. Dies gilt auch bei der Verwendung vom Kunden angegebener Gegenstände locations.
3. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit Fotoatelier Holtschneider getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen.
Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
4. Bearbeitungen, Umarbeitungen, Nachbildungen und andere Umgestaltungen (z.B. Fotomontagen) des übersandten Bildmaterials sind nur mit der Genehmigung
von Fotoatelier Holtschneider gestattet.
5. Eine Duplizierung des Bildmaterials ist ohne schriftliche Einverständniserklärung durch Fotoatelier Holtschneider nicht gestattet.
6. Die Freigabeerklärung steht unter der auflösenden Bedingung des rechtzeitigen Eingangs der vereinbarten Nutzungsentgelte bei Fotoatelier Holtschneider durch den
Kunden oder den vertragsmäßig vorgesehenen Nutzer des Materials.
7. Soweit der Kunde von dem angegebenen Verwendungszweck abweichen oder Exklusivrechte oder Sperrfristen eingeräumt bekommen möchte, so bedarf
es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Freigabeerklärung von Fotoatelier Holtschneider. Vereinbarungen dieser Art unterliegen einem zusätzlichen
Honorar von mindestens 100 % des Grundhonorars für die Nutzungen des entsprechenden Bildes.
8. Der Kunde hat bei der mit Fotoatelier Holtschneider bestimmten Verwendung des Werks den Namen / Fotovermerk in geeigneter Form zu erwähnen.
Mit vorgestelltem Zeichen oder einem ähnlichen mit dem Fotografen besprochenen Vermerk. (Foto: Gereon Holtschneider)
Archivierung der digitalen Bilddaten
1. Nach vollständiger Durchführung des Auftrags werden, die vom Kunden gewünschten Motive verarbeitet in voller Auflösung auf CD oder DVD abgeliefert.
Fotoatelier Holtschneider sichert die Daten, kann jedoch keine unbefristete 100% ige Archivierung garantieren. Wenn nicht gesondert vereinbart endet die Archivierung
nach 2 Jahren.
Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen
1. Fotoatelier Holtschneider behält das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich
zu machen, Dritten eine ausschließliche oder nichtausschließliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare
der fotografischen Arbeit zu übergeben, soweit nicht anders vereinbart.
Referenzen
1. Der Fotograf hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden
auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
Gerichtstand
1. Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz von Fotoatelier Holtschneider